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Schutz und Sicherheit beim Einsatz von Robotern

Erweiterte Anforderungen

Roboter werden in immer mehr Bereichen eingesetzt, nicht nur hinter Zäunen in der Industrie. Für sie gelten besondere Schutzvorschriften, da sie zum Teil auch direkt mit Menschen interagieren. Denn Fehlfunktionen in der Software oder Störungen durch Hackerangriffe erhöhen das Unfallrisiko für Menschen im Umfeld des Roboters.

Sicherheit ist bei Robotern in der Industrie ein entscheidendes Thema. Dabei sind Roboter längst keine elektromechanischen Geräte mehr, sondern hochkomplizierte vernetzte Systeme. Deshalb ist es sinnvoll, drei Sicherheitsebenen zu unterscheiden: Erstens die mechanische und elektrische Sicherheit, zweitens die funktionale Sicherheit und drittens Cybersecurity.

Schutz vor Stromschlägen oder Verletzungen

Grundlegend ist die mechanische und elektrische Sicherheit, bei der es in erster Linie um Unfallverhütung geht, z.B. den Schutz vor Stromschlägen oder Verletzungen durch bewegliche Teile. Bei der funktionalen Sicherheit steht die Software im Vordergrund und bei Cybersecurity der Schutz vor Angriffen durch Vernetzung. Diese beiden Sicherheitsebenen sind in vielen Aspekten vergleichbar mit der Sicherheit von vernetzten Computersystemen. Für die Herstellung und den Betrieb von Maschinen aller Art und damit auch Robotern gilt in Europa seit 2006 die Maschinenrichtlinie. Alle weiteren Normen setzen die Erfüllung dieser Mindeststandards voraus. Doch Industrieroboter sind komplexer als herkömmliche Maschinen, sodass die seit 1992 existierende ISO-Norm 10218 durch zwei zusätzliche Standards erweitert wurde: Die ISO10218-1, die grundsätzliche Betrachtung der Roboter, sowie die ISO10218-2, die sich mit der Systemintegration befasst. Dabei werden alle konkreten Sicherheitsanforderungen an Industrieroboter betrachtet und die älteren Normen EN775 (Europa) und ANSI RIA15.06 (USA) zu einem allgemeinen, weltweit gültigen Standard (ISO10218 ff.) zusammengeführt. Das ist in der EU als ISO10218-1 und 10218-2 übernommen worden.

UL International Germany GmbH

Dieser Artikel erschien in ROBOTIK UND PRODUKTION 1 2019 - 26.03.19.
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