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Wenn Maschinen Verträge abschließen

Projekt Recht-Testbed unterstützt die Rechtssicherheit in der Industrie 4.0

Wie ist die Rechtslage wenn Maschinen automatisiert untereinander Verträge - sogenannte Smart Contracts - abschließen? Dieser und weiteren rechtlichen Fragen widmet sich ein Pilotprojekt unter der Leitung des Fraunhofer IML.

Bild: Fraunhofer IMLBild: Fraunhofer IML

Die Rechtslage bei Vertragsabschlüssen ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, ggf. ergänzt durch das Handelsgesetzbuch. Wenn aber Maschinen in der Industrie 4.0 Verträge schließen und diese anschließend vollautomatisiert durchführen, dann gilt es jedoch, zahlreiche schwierige Rechtsfragen zu klären. Technisch sind solche Vertragsabschlüsse bereits möglich. Dabei stellt sich die Frage, welches Recht gilt und wie eine rechtssichere Lösung aussehen kann. Diese und weitere Fragen sollen im Projekt Recht-Testbeds beantwortet werden, das von der Plattform Industrie 4.0 unterstützt wird. Im Projekt sollen verschiedene Szenarien simuliert werden, in denen Maschinen Verträge abschließen und verhandeln. Es sollen beispielhaft Logistik- und Produktionsabläufe getestet werden. Die technischen Möglichkeiten stehen dabei nicht im Fokus, sondern vielmehr die rechtliche Bewertung der einzelnen Abläufe. Beispielsweise kann eine Maschine aktuell keinen rechtlich relevanten 'Willen' bilden.

Plattform Industrie 4.0

Dieser Artikel erschien in INDUSTRIE 4.0-MAGAZIN 16 2019 - 15.08.19.
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