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Schaltschrankwächter für Industrie und Infrastruktur

Türsteher am Serverschrank

Turcks Schaltschrankwächter IM12-CCM kann Temperatur, Feuchte und den korrekten Türschluss in den Schaltschränken der Fertigungsindustrie überwachen. Das Gerät ist einfach nachzurüsten und schützt zuverlässig vor Manipulationen am Schaltschrank. Damit eignet es sich auch zur Sicherung von IT-Systemen, wie sie das IT-Sicherheitsgesetz seit kurzem von kritischen Infrastruktureinrichtungen fordert.

Bild: Hans Turck GmbH & Co. KGBild: Hans Turck GmbH & Co. KG
Bild 1 | Das neue Mitglied der Schaltschrankwächterfamilie CCM eignet sich mit IO-Link-Schnittstelle und Master/Slave-Modus optimal für Aufgaben in der Fabrikautomation und der IT-Sicherheit.

Am 2. Juli 2015 ist in Deutschland das IT-Sicherheitsgesetz in Kraft getreten. Es soll die Sicherheit informationstechnischer Systeme erhöhen.

Bild: © industrieblick - Fotolia.de
Bild 2 | Manipulationssicher: Ob Industrie, Bank oder Energieversorger: Schaltschränke und Schutzgehäuse lassen sich im Handumdrehen mit einem IM12-CCM nachrüsten, um den Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes zu genügen

Nicht nur in der IT-Branche, sondern auch und vor allem in Anlagen der kritischen Infrastruktur, wie etwa Strom- und Wasserversorgung, Finanzen, Gesundheit und Ernährung. Das Gesetz greift überall dort, wo Störungen oder Ausfälle zu dramatischen Folgen für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft führen würden. In der ersten Verordnung zur Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes, die am 3. Mai 2016 in Kraft getreten ist, werden die Branchen Energie, Informationstechnik, Telekommunikation, Wasser und Ernährung in die Pflicht genommen. Sie sollen vorrangig die Sicherheit ihrer Informationstechnik erhöhen und im Falle eines Angriffes auf ihr IT-System eine Meldung an die entsprechende Aufsichtsbehörde weiterleiten. Die Meldepflicht besteht, sobald ein Unternehmen einen Versorgungshorizont von mindestens 500.000 Personen überschreitet. Die Verordnung beschreibt hierzu explizit, dass alle IT-Systeme, die für die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur maßgeblich sind, mit Mindestsicherheitsstandards abzusichern sind. Energieversorger, Wasserwerke, Wasserentsorgungsbetriebe, Informationstechnik, aber auch Nahrungsmittelhersteller sind jetzt per Verordnung verpflichtet, ein Sicherheitskonzept für ihre informationstechnischen Systeme zu erstellen. Weitere Branchen wie Finanzen, Transport, Verkehr und Gesundheit werden wahrscheinlich 2017 mit eingebunden. Ein wichtiger Punkt in diesen Sicherheitskonzepten ist die Manipulationssicherheit vor direkten Zugriffen über Schaltschränke auf die Leitebene.

Hans Turck GmbH & Co. KG

Dieser Artikel erschien in SCHALTSCHRANKBAU 3 2017 - 16.05.17.
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