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Schritt für Schritt zur sicheren Maschine - Teil 2 von 4

Sicherheitsdesign und Komponentenauswahl

Gutes Sicherheitsdesign rechnet sich

Der Weg zur sicheren Maschine lässt sich in acht Schritte aufgliedern. Im zweiten Teil unserer Serie 'Schritt für Schritt zur sicheren Maschine' geht es um die Schritte 3 und 4: das Sicherheitsdesign mit der detaillierten Ausarbeitung der notwendigen Schutzmaßnahmen sowie die Auswahl der richtigen Komponenten.

Bild: Pilz GmbH & Co. KGBild: Pilz GmbH & Co. KG
Bild 1: Maschinenhersteller sind auf dem europäischen Binnenmarkt verpflichtet, ihren Kunden ausschließlich sichere Produkte anzubieten. Ein Hersteller einer Maschine muss daher im Sinne der Maschinenrichtlinie eine Risikobeurteilung durchführen.

Die Serie im Überblick

Teil 1: Risikobeurteilung und Sicherheitskonzept

Teil 2: Sicherheitsdesign und Komponentenauswahl

Teil 3: Systemintegration und Nachbetrachtung

Teil 4: Betriebsanleitung und CE-Zertifizierung

Aus der Maschinenrichtlinie ergibt sich die Verpflichtung für Maschinenhersteller, ihren Kunden auf dem europäischen Binnenmarkt nur sichere Produkte anzubieten. Sie müssen deshalb vorab alle mit der Maschine verbundenen Gefährdungen ermitteln und die von ihnen ausgehenden Risiken bewerten. Mit den Erkenntnissen aus der Risikobeurteilung und dem erstellten Sicherheitskonzept müssen Hersteller ihre Maschinen so konstruieren, dass sie weder ihre Benutzer, andere Menschen noch die Umwelt schädigen können.

Pilz GmbH & Co. KG

Dieser Artikel erschien in SPS-MAGAZIN 8 2014 - 23.07.14.
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